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Sozialrecht - Anspruchsende

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 12.10.2005


Kein Kindergeld bei dem späten Eintritt einer schweren Behinderung.

Der Sohn des Klägers erlitt im Alter von 28 Jahren einen Verkehrsunfall, was bei ihm zu einer schweren Behinderung führte. Er hatte einige Jahre vor dem Unfall seinen einjährigen Wehrdienst abgeleistet. Als der Vater Kindergeld beantragte, wurde sein Antrag wegen Überschreitens der Altersgrenze von 27 Jahren ablehnt. Hiermit war der Vater nicht einverstanden. Er war der Ansicht, dass die Altersgrenze um die Dauer des Wehrdienstes verlängert werde.

Der BFH schloss sich ebenso wie die Vorinstanz dieser Auffassung nicht an und wies die Klage des Vaters ab. Dieser habe keinen Anspruch auf Kindergeld, weil die Behinderung erst nach Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sei. Der eindeutige Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG sehe keine Verlängerung dieser Altersgrenze bei einem abgeleisteten Wehrdienst vor. Diese Vorschrift könne aufgrund des klaren Wortlautes auch nicht erweitert ausgelegt werden. Hierin liege keine Diskriminierung von Behinderten, weil kein Bezug zu dem abgeleisteten Wehrdienst bestehe.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.06.2005 - Aktenzeichen: III R 86/03

Stand: 12.10.2005