Zustellung
Zustellung von Gerichtsurteil an Rechtsanwalt
Ein Finanzgericht stellte einem Rechtsanwalt ein Urteil seines Mandanten in das bei Gericht befindliche Anwaltspostfach seiner Kanzlei zu. Dies war mit einem sogenannten Empfangsbekenntnis (EB) versehen, auf dem der Anwalt den Tag der Zustellung angeben muss. Der betreffende Rechtsanwalt sah jedoch erst nach einiger Zeit in sein Postfach und datierte das Empfangsbekenntnis auf diesen Tag der Entgegennahme. Im Folgenden legte der Rechtsanwalt gegen die Zurückweisung durch das Finanzgericht Beschwerde ein; im vorliegenden Fall war zu entscheiden, ob es für die Einhaltung der Rechtsmittelfrist auf die (spätere) Unterzeichnung des EB oder auf das (frühere) Hineinlegen ins Anwaltfach ankam.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Beschwerde rechtzeitig eingelegt und daher zulässig gewesen sei. Maßgeblich sei bei der Zustellung durch Empfangsbekenntnis nicht, wann das Urteil in das Anwaltsfach gelegt worden sei. Es komme lediglich darauf an, wann der Anwalt es entgegengenommen und die Bekanntgabe als Zustellung akzeptiere. Diese Form der Zustellung sei bei Rechtsanwälten ordnungsgemäß.
BFH vom 21.02.2007, Az. VII B 84/06
Stand: 09.05.2007
