Inkasso
Mit Nachdruck zu Ihrem verdienten Geld.
Die Überschreitung von Zahlungsfristen ist leider mittlerweile gängige Praxis geworden und führt oft zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für ein Unternehmen. Eigene Insolvenz droht in vielen Fällen, weil man selbst zu nachgiebig war.
Entscheiden Sie sich kurzfristig, welche Schritte Sie einleiten wollen, um den Forderungsausfall so gering wie möglich zu halten. Der Erfolg der Forderungsbeitreibung hängt oftmals von der Schnelligkeit der Reaktion des Gläubigers ab. Beauftragen Sie spätestens nach 2 Zahlungserinnerungen einen Dritten mit der Geltendmachung und wenden Sie sich wieder dem Tagesgeschäft zu.
Nun steht die schwere Entscheidung an, wen Sie damit beauftragen. Viele Inkassobüros locken mit günstigen Pauschalpreisen.
Die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungseinzug bietet allerdings diverse Vorteile:
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, so sind im Rahmen des Schadensersatzes die Kosten eines, für die außergerichtliche Forderungsbeitreibung beauftragten Inkassobüros nämlich nicht immer von dem Schuldner zu ersetzen. Die außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren sind dagegen bei einem erfolgreichen Klageverfahren vollumfänglich vom Schuldner zu tragen. Im Falle einer Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei für das gesamte Inkassoverfahren vermeiden Sie somit das Risiko der Nichtübernahme von zusätzlichen Kosten.
Weiterhin lassen sich die überwiegende Anzahl der Inkassobüros zu nicht unerheblichen Prozentzahlen am Erfolg beteiligen, Anwälten ist eine solche Vereinbarung bisher noch nicht gestattet. Denken Sie deshalb nicht nur an die Anfangskosten.
Prüfen Sie neben den Kosten auch, welche Leistungen im Service enthalten sind. Eine gute Rechtsanwaltskanzlei betreut Sie durchgängig in jedem Stadium des Verfahrens. Das beginnt beim ersten Mahnschreiben, dem Telefoninkasso, dem Einholen von Auskünften über die Finanzlage des Schuldners, im gerichtlichen Mahnverfahren, dem Klageverfahren, der Zwangsvollstreckung bis hin zur Zahlungsüberwachung. Sie werden darüber hinaus unaufgefordert, regelmäßig schriftlich über den Stand des Verfahrens informiert. Wenn dennoch Besprechungsbedarf besteht, so sollten Sie durchgängig über einen persönlichen Ansprechpartner verfügen, der Ihnen jederzeit Auskunft geben kann und an den Sie sich bei Problemen auch telefonisch wenden können.
Oftmals ist Unternehmen nicht klar, wie wertvoll welche Informationen über ihre Kunden sind.
Hier sollte die von Ihnen beauftragte Kanzlei selbständig nachfragen und Ihnen auf die Sprünge helfen. Nur dann, wenn die Kommunikation zwischen dem Gläubiger und der beauftragten Kanzlei stimmt, können alle Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Stand: 10.09.2007
