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Praxistipp - Coaching durch Rechtsanwälte

Publiziert von:
Jürgen Zeising
am 26.09.2006


Coaching durch Rechtsanwälte

Unternehmer müssen ihre Position schon längst nicht nur im Verhältnis zum Wettbewerber behaupten.

Auch das Verhältnis zu Teilhabern, Geldgebern oder Mitarbeitern stellt hohe Ansprüche an die Führungsqualität. Im Personalkarussel hingegen blicken Mittdreißiger nervös auf nachrückende Kräfte, Manager jenseits der Vierzig suchen verzweifelt die Schneise in die Leitungsebene, die eine längere Verweildauer im Betrieb gewährleisten könnte. Unterstützung finden die Betroffenen traditionell beim Rechtsanwalt, der sie bei der Vertragsgestaltung, in der Gesellschafterversammlung oder vor dem Arbeitsgericht vertritt.

Diese Struktur behält ihre Berechtigung, bewältigt aber nicht die Folgen des globalen Turbokapitalismus für die Unternehmenskultur, das innerbetriebliche High-Speed-Mobbing.

Realität ist, dass Unternehmer und angestellte Unternehmer, die Manager, latent unter erheblichem Erfolgsdruck stehen, der auch geänderte Anforderungen an die anwaltliche Leistung stellt. Diese gehen über die herkömmliche juristische Beratung hinaus. Schon der gehobene Angestellte, erst recht der Unternehmer, sieht sich mit zahlreichen Situationen konfrontiert, in denen er Unterstützung braucht, sich aber nicht hinter einem Berater “verstecken” kann. Ein Entscheidungsträger, der frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuzieht, vermittelt die Botschaft, dass ihn die Situation persönlich überfordert.

Coaching ist in weiten Kreisen noch immer verpönt und wird als Zeichen von Schwäche gewertet. Ein bedauerlicher Irrtum, gilt doch auch für den Berater: “Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten”. Sich dort Unterstützung zu holen, wo Wissenslücken zu schließen sind oder Zweifel an der eigenen Urteilskraft wegen “Betriebsblindheit” nahe liegen, ist ein Zeichen praktischer Vernunft. Das wird Ihre Gegner allerdings nicht daran hindern, Bemerkungen über den offenbar benötigten “Aufpasser” oder “Bodyguard” in die betriebliche Umlaufbahn zu schießen.

Diesen Zwiespalt überbrückt diskret der private Trainer am Spielfeldrand. Im unternehmerischen Bereich, mit zahlreichen rechtlichen Implikationen, ist dies idealerweise der durch langjährige Verhandlungserfahrung geschulte Wirtschaftsanwalt.

Der “Termin beim Anwalt” wird ersetzt durch die flankierende Beratung nach Bedarf, die beispielsweise in einem fünfminütigen Telefonat zur Einstimmung auf eine wichtige Konferenz liegen kann.

Coaching als Konditionierung - der Manager kann hinter den Kulissen “auftanken”, die eigene Strategie und taktische Einstellung prüfen. Gleichzeitig wird der Gefahr vorgebeugt, im anstehenden Gespräch durch Unkenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen an die Wand gedrückt zu werden.

Anwaltliches Coaching trägt einer Entwicklung Rechnung, bei der die hohe fachliche Kompetenz zur Absicherung des persönlichen Erfolgs längst und mit gleichem Gewicht von Faktoren wie Durchsetzungsfähigkeit beziehungsweise Standhaftigkeit begleitet sein muss.

Die traditionelle Vorstellung, dass eine gute Kraft jede Situation ohne externe Beratung bewältigt, ignoriert die Entwicklung zu immer komplexeren Anforderungen.

Sie wird sich vermutlich weiter hartnäckig halten, vor allem unter jenen, die den Strukturwandel nicht erkennen. Für alle anderen sollte dies kein Grund sein, auf den souveränen Auftritt im unternehmerischen Umfeld zu verzichten.

Stand: 26.09.2006