Ausschluss von Mietminderung bei gewerblicher Miete möglich
Ein gewerblicher Mieter kürzte wegen Lärmbelästigung durch Bauarbeiten auf dem benachbarten Grundstück die Miete. Der Vermieter war nicht Eigentümer dieses Grundstückes. Nach dem Inhalt des zwischen den Parteien abgeschlossenen Formularmietvertrages war eine Minderung der Miete u.a. wegen Bauarbeiten in der Nachbarschaft, Verkehrsumleitung und Straßensperren und sonstiger nicht vom Vermieter zu vertretender Umstände ausgeschlossen.
Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte den Mieter zur Zahlung der vollständigen Miete. Ein derartiger Ausschluss von Minderungsrechten sei im Bereich der gewerblichen Miete zulässig, weil die Kardinalpflichten des Vermieters hierdurch nicht berührt würden.
OLG Hamburg vom 02.04.2003, Az. 4 U 57/01
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