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Mietrecht - Eigentumserwerb

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 22.01.2008


Eigentumserwerb

Kündigung durch neuen Vermieter erst nach Eigentumserwerb

Ein Vermieter veräußerte sein Hausgrundstück an einen neuen Eigentümer. Dieser kündigte die Mietverträge mit den bisherigen Mietern zu einem Zeitpunkt, zu dem er noch nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden war. Die Mieter weigerten sich daraufhin, die Wohnung zu räumen. Im Prozess erkannten sie den Räumungsanspruch an. Das Amtsgericht Flensburg entschied nunmehr, dass der Vermieter die Verfahrenskosten zu tragen habe. Hiergegen legte der Vermieter sofortige Beschwerde ein.

Das Landgericht Flensburg wies die Beschwerde des Vermieters zurück. Dieser müsse die Verfahrenskosten tragen, weil er nicht zum Ausspruch der Kündigung berechtigt gewesen sei. Eine Kündigung sei nämlich nur ab dem Zeitpunkt möglich, wenn der neue Vermieter als Eigentümer des Grundstückes ins Grundbuch eingetragen worden sei.

LG Flensburg vom 01.10.2007, Az. 1 T 50/07

Stand: 22.01.2008