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Mietrecht - Wohnung und Urlaub

Publiziert von:
Freier Journalist Jörg Stroisch
am 10.01.2006


Tipps gegen böse Überraschungen nach der Rückkehr aus dem Urlaub.

Diebe machen keine Pause. Im Gegenteil: Ferienzeit ist für den Urlauber Entspannung, für die Langfinger aber stressige Hochsaison. Und auch so sollten Mieterpflichten nicht vernachlässigt und Gefahrenherde aus der Wohnung verbannt werden.

Wohnung im Urlaub richtig sichern

Der Nachbar wirft ein wachsames Auge auf die eigenen vier Wände, das ist der sicherste Schutz gegen Langfinger in der Wohnung. Überquellende Briefkästen, ständig geschlossene, aber leicht überwindbare Rollläden hingegen laden Einbrecher geradezu ein. Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruch-Schutz: “Die Einbrecher wählen den Weg des geringsten Widerstands. Es ist so ein Märchen, dass sie im Mehrfamilienhaus das Erdgeschoss bevorzugen. Sie wählen lieber obere Etagen, weil sie dort ungestört sind.” Die Rückseiten von Häusern werden bevorzugt, dort vor allem Fenster, die meist weniger gut gesichert sind.

Mechanischer Schutz kann die Einstiegsbarriere erhöhen. Kam es nach einer Statistik der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen 1993 noch bei 71,7 Prozent aller Einbrüche zur Vollendung der Tat, so lag dieser Anteil zehn Jahre später auch dank solcher Maßnahmen nur noch bei 65,6 Prozent. Der Schaden ist nach einem Einbruch auf jeden Fall beachtlich: “Der Einbrecher nimmt etwas mit, dabei geht eine Menge kaputt”, so Rieche: “Oft unterschätzt werden auch die psychischen Schäden, die das Eindringen in die Privat- und Intimsphäre der Opfer verursacht. Das ersetzt keine Versicherung.”

Mit den Nachbarn einigen

“Auch im Urlaub muss man als Mieter seinen vertraglichen Pflichten nachkommen”, erklärt Ulrich Ropertz, Pressesprecher beim Deutschen Mieterbund. Miete und Betriebskosten müssen gezahlt und die üblichen Hauspflichten wie etwa Flurputzen oder Schneeräumen erfüllt werden. Ropertz: “Der Vermieter kann den Mieter sonst abmahnen. Aber auch die Stimmung im Haus ist dann hin. Es wird den Nachbar nicht amüsieren, wenn er doppelt so viel Dreck fegen muss wie gewöhnlich.” Hier hilft die Absprache, im Wechsel können bei Abwesenheit die Pflichten übernommen werden.

Bei der Gelegenheit kann die Vertrauensperson auch gleich die Blumen gießen, für Lüftung sorgen, Frost im Winter verhindern und die Rollläden hoch- und hinunterziehen. Auch bei kürzeren Reisen sollte der Vermieter oder Verwalter über Vertretungspersonen informiert werden, damit er im Notfall unkomplizierten Zugriff auf die Wohnung hat. Zur Abwendung von Gefahr und Beschädigung darf er sich nämlich sonst auch mit dem Schlüsseldienst Zugang verschaffen, auf Kosten des Mieters.

Vor der Abreise sichern

Vor der Abreise sorgt der obligatorische Hauscheck für optimale Reisesicherheit der Wohnung. Stromstecker sollten gezogen und unnötige Stromversorgung am Schaltungskasten unterbrochen werden. Auch die Gas- und Wasserleitungen gehören abgedreht. Im Urlaub kann dann endlich auch mal der total vereiste Kühlschrank abgetaut werden. Wichtig auch: Brennbare und explosionsgefährliche Stoffe können sich durch Hitzestau entzünden. Alle Innentüren sollten geschlossen, aber nicht versperrt werden. Sie sind so eine Brandbarriere und verhindern eventuell größere Schäden.

Stand: 10.01.2006