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Mietrecht - Stromsperre

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 06.04.2006


Mieter kündigt wegen Stromsperre fristlos.

Ein Vermieter zahlte über einen längeren Zeitraum nicht die offenen Stromrechnungen gegenüber dem Energieerzeugungsunternehmen. Die hatte zur Folge, dass dieses die Energiezufuhr unterbrach und die Mieter nicht mehr heizen konnten. Als dieses Problem im nächsten Jahr von Mitte September bis Mitte Oktober erneut auftrat, kündigte eine Mieterin fristlos, ohne dem Vermieter zuvor eine Frist zur Beseitigung gesetzt zu haben. Darüber hinaus verlangte sie Schadensersatz für Kosten, die ihr durch den dadurch bedingten Umzug in eine neue Wohnung entstanden seien.

Das Landgericht Saarbrücken gab der Klage der Mieterin statt. Diese sei gem. § 542 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigt gewesen. Infolge des Stromausfalls sei der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache zum Teil entzogen worden. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung sei entbehrlich gewesen weil die Heizung wiederholt über einen längeren Zeitraum ausgefallen sei aufgrund eines Verschuldens des Vermieters. Die Mieterin habe auch in Zukunft mit derartigen Beeinträchtigungen rechnen müssen. Dies sei für sie nicht mehr zumutbar gewesen. Aus diesem Grunde müsse der Vermieter auch für den Nichterfüllungsschaden, sowie die durch die Kündigung entstandenen Begleitschäden aufkommen.

LG Saarbrücken vom 17.06.1994, Az. 13 BS 58/94

Stand: 06.04.2006