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Mietrecht - Fogging

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.03.2006


Schadensersatz wegen Fogging

Eine Mieterin verlangte von ihrem Vermieter Schadensersatz wegen eines schwärzlichen Niederschlages in ihrer Wohnung (sog. Fogging). Unklar war, wo der Niederschlag herrührte. Die Mieterin ist der Ansicht, dass der Vermieter sich hier von seinem Verschulden entlasten müsse.

Der Bundesgerichtshof sah das anders. Er wies die Klage der Mieterin in letzter Instanz ab. Normalerweise müsse der Mieter beweisen, dass der Vermieter für das Auftreten des Niederschlages verantwortlich sei. Etwas anderes gelte nur dann, wenn die Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich des Vermieters liege. Dann müsse der Vermieter darlegen und nachweisen, dass er kein Verschulden trage.

BGH vom 25.01.2006, Az. VIII ZR 223/04

Stand: 14.03.2006