Mieterhöhung wegen des Anschluss ans Breitbandkabelnetz
Eine Vermieterin entfernte nach der Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens und Einstellung des analogen Fernsehens die Gemeinschaftsantenne und stellte den Empfang vorläufig durch einen Anschluss ans Satellitensystem sicher. Nachfolgend wollte sie die gesamte Wohnanlage an das terrestrische Breitbandkabelnetz anschließen und erbat von ihren Mietern die Zustimmung zur Durchführung der Arbeiten sowie einer voraussichtlichen Mieterhöhung in Höhe von 9,24 Euro. Eine Mieterin verweigerte die Zustimmung, weil der Empfang auch mit einer preisgünstigeren Set-Top-Box möglich sei.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass hier die Mieterin grundsätzlich den Anschluss an das terrestrische Breitbandkabelnetz dulden müsse, so dass die Mieterhöhung generell gerechtfertigt sei. Der Vermieter dürfe Modernisierungsmaßnahmen nicht nur durchführen, um die Wohnung auf einen durchschnittlichen Standard anzuheben.
BGH vom 20.07.2005, Az. VIII ZR 253/04
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