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Mietrecht - Wintergartenrenovierung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.10.2005


Wintergartenrenovierung

Ein Wintergarten ist Teil des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Mehrere Parteien einer Wohnungseigentümergemeinschaft eines Hauses stritten über die Kosten einer Renovierungsmaßnahme. Der instandhaltungsbedürftige Wintergarten gehörte räumlich zur Wohnung einer Partei. Die Eigentümerversammlung lehnte die Übernahme der Kosten ab, diese seien im Vertrag als Sondereigentum eindeutig der Partei zugewiesen, die den Wintergarten besitze. Die betreffende Partei ging nun gegen den betreffenden Beschluss vor und verlangte die Übernahme der Kosten durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie waren der Meinung, dass der Wintergarten als Teil der Außenfassade und des Daches des gesamten Gebäudes zu behandeln und deswegen alle Parteien kostentragungspflichtig seien.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte dieser Auffassung. Zum einen sei unstreitig, dass der Wintergarten als Teil des Daches grundsätzlich zu den Gemeinschaftsaufgaben gehöre. Zum anderen könne eine solche Aufgabe nicht einfach auf eine Partei abgewälzt werden. Es gehöre zu den originären Aufgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft, alle Kosten gemeinsam zu tragen, die die Sicherheit des Gebäudes betreffen. Der Wintergarten als Teil des Daches gehöre dazu.

OLG Düsseldorf vom 03.12.2004, Az. I-3 Wx 274/04

Stand: 19.10.2005