Sonderkündigung
Ein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel eines verpachteten Grundstückes ist wirksam.
Ein Bauer erwarb mehrere Grundstücke, die jeweils an die örtliche Genossenschaft verpachtet waren. In den Pachtverträgen der alten Eigentümer war jeweils ein Eigenbedarfs - Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Verkaufes vorgesehen. Der Bauer übte dieses Kündigungsrecht jeweils aus, da er die Flächen selbst bewirtschaften wollte. Die Genossenschaft hielt die Kündigungen für unwirksam und bestand auf einer Einhaltung der Pachtverträge. Es widerspreche dem Wesen eines Pachtvertrages, dass bei einem bloßen Eigentümerwechsel die langfristige rechtliche Bindung aufgelöst werden solle.
Das Oberlandesgericht Dresden folgte dem nicht. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass die Genossenschaft den alten Eigentümern genau dieses jetzt ausgeübte Recht zugebilligt habe. Außerdem seien Pachtverträge zwar in der Regel langfristig angelegt und nicht mit einem ordentlichen Kündigungsrecht ausgestattet. Allerdings stelle die hier geltend gemachte Klausel gerade kein ordentliches Kündigungsrecht, sondern eine einmalige Möglichkeit zum Ausstieg dar. Dies widerspreche aber noch nicht dem Wesen eines Pachtvertrages.
OLG Dresden vom 28.10.2004, Az. U XV 1284/04
Stand: 18.10.2005
