AdvoGarant

Mietrecht - Schutzstandard

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 18.10.2005


Schutzstandard

Lärm durch ein neues Obergeschoss kann eine Mietminderung rechtfertigen.

Eine Familie mietete eine Wohnung in der dritten Etage eines dreigeschossigen Hauses, dass im Jahre 1918 gebaut wurde. Nach einigen Jahren wurde das Dach abgetragen und zwei weitere Stockwerke aufgebaut. Die Familie fühlt sich nun von den Lärmemissionen der neu entstandenen Obergeschosse gestört. Insbesondere seien die Trittgeräusche nicht hinnehmbar, die einem in ganz erheblichen Maße störenden Lärmpegel erreichten. Deswegen minderten sie die Miete.

Das Kammergericht Berlin wies die Klage auf Zahlung des vollen Mietzinses ab. Die Minderung der Miete an sich sei gerechtfertigt. Zwar hätten die Mieter grundsätzlich nur einen Anspruch auf Lärmschutz nach dem Standard des Jahres 1918. Wenn allerdings Umbaumaßnahmen durchgeführt würden, sei der jeweils aktuelle Standart maßgeblich. Dieser würde nach den Baumaßnahmen nicht mehr eingehalten, so dass ein Mangel vorliege.

Kammergericht vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04

Stand: 18.10.2005