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Mietrecht - Kündigungsausschluss

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Kündigungsausschluss

Ein beidseitiger Kündigungsauschluss ist rechtmäßig.

In einem Formular-Mietvertrag war im April 2002 vereinbart worden, dass Mieter und Vermieter für die Dauer von zwei Jahren auf die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung verzichten wollten. Das mietende Ehepaar geriet in private und finanzielle Turbulenzen und kündigte den Mietvertrag im November 2002. Die Mietzahlungen hatte das Paar bereits seit August 2002 eingestellt. Der Vermieter kündigte seinerseits den Vertrag im Dezember 2002. Er konnte die Wohnung erst im Mai 2003 wieder vermieten. Er verlangte von den Mietern den Ersatz des Mietzinses bis April 2003. Die Mieter des Hauses verweigerten diese Zahlung. Sie waren der Ansicht ordnungsgemäß gekündigt zu haben, die Kündigungsausschlussklausel sei rechtswidrig.

Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter recht. Er habe einen Anspruch auf Ersatz des Mietzinses für die leerstehende Wohnung. Insbesondere die Klausel über den Ausschluss der Kündigung für zwei Jahre sei nicht rechtswidrig. Da sich beide Seiten gleichermaßen binden würden, liege keine unangemessene Benachteiligung einer Seite vor.

BGH vom 30.06.2004, Az. VIII ZR 379/03

Stand: 14.10.2005