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Mietrecht - Kautionsverpflichtung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Kautionsverpflichtung

Eine Kaution kann trotz unwirksamer Klausel einbehalten werden.

Ein Mieter von Wohnraum wurde vor Vertragsschluss von seinem Vermieter im Mietvertrag gezwungen, die Kaution sofort in voller Höhe zu hinterlegen. Außerdem sollte er einen Bürgen als zusätzliche Sicherheit für den Fall von Mietrückständen benennen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt würden, komme kein Vertrag zustande. Der Mieter verlangte die Kaution teilweise zurück. Er ist der Meinung, dass die mietvertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der vollen Kaution rechtswidrig sei und er deshalb einen Rückzahlungsanspruch habe.

Der Bundesgerichtshof lehnte diese Auffassung ab. Zwar sei die vertragliche Verpflichtung, die Mietkaution sofort und vollständig zu bezahlen, tatsächlich rechtswidrig. Allerdings bestehe die grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution davon unabhängig weiter. Falls der Vermieter tatsächlich den Vertragsabschluss und die Schlüsselübergabe von der sofortigen Kautionszahlung abhängig gemacht habe, bestünde für den Mieter die Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens. Für die Frage, ob der Mieter Kaution zahlen müsse, sei diese Frage aber unerheblich.

BGH vom 30.6.2004, Az. VIII ZR 243/03

Stand: 14.10.2005