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Mietrecht - Erhöhungsverlangen

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Erhöhungsverlangen

Hohe formelle Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen.

Ein Vermieter hatte mit öffentlichen Mitteln ein Haus saniert und verlangte von den Mietern eine Zustimmung zur Mieterhöhung wegen der Sanierungsmaßnahmen. Im Anschreiben wurde erwähnt, dass auch öffentliche Gelder eingesetzt wurden, auf eine genaue Aufstellung der Einzelposten wurde jedoch verzichtet. Die Mieter verweigerten die Zustimmung zur Mieterhöhung.

Die Klage des Vermieters auf Zustimmung hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Mieterhöhungsverlangen in jedem Falle ausführlich begründet werden müssen, damit der Mieter entscheiden könne, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimme. Da öffentliche Zuschüsse Auswirkungen auf die Höhe der Umlage der Modernisierungskosten haben, müsse deren Verwendung bei den einzelnen Baumaßnahmen im Detail dargestellt werden.

BGH vom 12.5.2004, Az. VIII ZR 234/03

Stand: 14.10.2005