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Mietrecht - Einkommenspfändung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 01.01.2080


Einkommenspfändung

Pfändung von geringen Vermietungseinkommen ist zulässig

Eine Vermieterin erlangte aus der Vermietung eines Hauses, an der ihr ein Nießbrauchsrecht zustand, Mieteinnahmen in Höhe von 510 Euro. Sonstige Einnahmen hatte sie nicht. Die Vermieterin schuldete einer Gläubigerin insgesamt 40.000 Euro. Über diese Forderung erlangte die Gläubigerin einen vollstreckbaren Titel. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wurden die Mieteinnahmen gepfändet. Dagegen erhob die Vermieterin Beschwerde. So werde sie in die Sozialhilfebedürftigkeit getrieben.

Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde letztlich ab. Allein der Umstand, dass die Vermieterin sozialhilfebedürftig werde, mache die Pfändung noch nicht unzulässig. Nur Einnahmen aus Arbeitsverhältnissen würden dem Vollstreckungsschutz unterliegen. Der Gesetzgeber habe bewusst nur solche Einkommen bis zu einer gewissen Höhe von der Zwangsvollstreckung ausgenommen.

BGH vom 21.12.2004, Az. IXa ZB 228/03

Stand: 01.01.2080