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Mietrecht - Bürgschaft

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Bürgschaft

Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist als Kaution zulässig.

Eine Vermieter von Gewerberaum vereinbarte mit dem Mieter, dass als Kaution eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt werde. Im Vertrag war weiterhin vereinbart, dass sich der Vermieter auch während der Laufzeit des Vertrages aus dieser Kaution befriedigen könne, soweit offene Forderungen gegen den Mieter bestünden. Da der Mieter einige Monate später keinen Mietzins entrichtete, wollte sich der Vermieter aus der Kaution befriedigen. Der Mieter verweigerte seine Zustimmung. Er war der Meinung, dass diese Form der Kautionsleistung unzulässig sei.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Vermieter Recht. Es stelle keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn sich der Vermieter ohne größeren Aufwand, eben auf erstes Anfordern, aus der Bürgschaft bedienen könne. Auch bei einer in Bar geleisteten Kaution sei das Risiko beim Mieter. Da aber die Barkaution unzweifelhaft zulässig sei, müsse notwendigerweise auch die Bürgschaft auf erstes Anfordern als rechtmäßig betrachtet werden.

OLG Karlsruhe vom 2.7.2004, Az. 1 U 12/04

Stand: 14.10.2005