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Mietrecht - Besitzerwechsel

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 18.10.2005


Besitzerwechsel

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt immer durch den jeweiligen Eigentümer.

Ein Unternehmer mietete Gewerberaum an. Die ursprüngliche Vermieterin verkaufte das gesamte Objekt mit Wirkung zum 5.Mai 2000 an eine Immobilienfirma. Nunmehr ist streitig, an wen der mietende Unternehmer die Nebenkostennachzahlungen für die Abrechnungszeiträume 1998 und 1999 zu leisten habe.

Der Bundesgerichtshof stellt in diesem Zusammenhang klar, das die Nebenkostenabrechnung immer durch denjenigen zu erfolgen habe, der im betreffenden Zeitraum Eigentümer des Mietobjektes gewesen ist. Dies sei die einzig praktikable Lösung. Andernfalls wäre der neue Eigentümer immer darauf angewiesen, dass der alte Eigentümer ihm alle relevanten Unterlagen überlässt. Dies könnte die Geltendmachung und Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche unnötigerweise erschweren. Diese Lösung sorgt für im übrigen auch für die nötige Rechtsklarheit und vermeidet insbesondere das ungerechte Ergebnis, dass eine vor dem Eigentumswechsel fällig gewordene Abrechnungspflicht beim bisherigen Vermieter verbleibt, während Nachzahlungen und Erstattungen, deren Vorbereitung und Berechnung die Abrechnung dient, dem Erwerber zustehen bzw. von ihm zu erbringen sind.

BGH vom 29.09.2004, Az. XII ZR 148/02

Stand: 18.10.2005