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Immobilienrecht - Inbetriebnahme

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Rechtszentrum
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Faktische Stillegung eines Aufzuges durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer

Ein Wohnungseigentümer wohnte in einem Penthouse und benutzte den Fahrstuhl. Der Betrieb wurde eingestellt, weil er wegen einiger Mängel nicht mehr funktionsfähig war. Nach dem Inhalt der Teilungserklärung war der Aufzug als Teil der Gemeinschaftsanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand und betriebsbereit zu halten. Der Wohnungseigentümer beantragte nunmehr erneut, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Inbetriebnahme des Aufzuges die Zustimmung erteile. Dieser Antrag wurde jedoch durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt. Das Landgericht Saarbrücken wies den gegen diesen Beschluss gerichteten Antrag des Wohnungseigentümers zurück.

Das aufgrund einer weiteren Beschwerde angerufene Oberlandesgericht Saarbrücken gab hingegen dem Antrag des Wohnungseigentümers statt. Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung sei rechtswidrig, weil diese ihre Kompetenzen überschritten habe. Ein Wohnungseigentümer müsse nicht hinnehmen, wenn ihm durch einen Mehrheitsbeschluss ein wesentlicher Bestandteil des Gemeinschaftseigentums entzogen werde.

OLG Saarbrücken vom 29.11.2006, Az. 5 W 104/06

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