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Immobilienrecht - Enteignungen

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Januar 2004 betrifft 70.000 Fälle.

Das Problem: Die Betroffenen wissen häufig nichts von ihrem neuen Recht auf ihr Land. Und: Die Frist läuft!

Der Europäische Gerichtshof sieht Entschädigungen für nach der Wiedervereinigung enteignete Bürger vor.

“Wir reden von einer Größenordnung von 70.000 Fällen. Wahrscheinlich handelt es sich um Grundstücke in der Größe eines mittleren Bundeslandes”, sagt Joachim Holz, Rechtsanwalt in Leipzig und erklärt die deutsch-deutsche Enteignungs-Vergangenheit (s. U.) bis zum Urteil vom Januar 2004.

Darin beschließt der Europäische Gerichtshof, dass das Bundesgerichtshof-Urteil von 1996 nicht rechtens war.

Dadurch mussten viele, die ehemalige DDR-Grundstücke geerbt hatten, diese wieder zurückgeben. Wer so enteignet worden war, dem steht jetzt eine Entschädigung zu. Problem: “Bisher ist nirgendwo definiert, wie diese Entschädigung aussehen könnte”, so Joachim Holz.

Und das ist nicht das einzige Problem. Aus der Zivilprozessordnung lässt sich eine Vier-Wochen-Frist ableiten, um sich bei den Ämtern zu melden und entschädigt zu werden. Diese Vier-Wochen-Frist könnte am 19. Februar vorbei sein, so der Rechtsanwalt. Allerdings wisse keiner, ob die Frist verbindlich sei, was passiere, wenn man sich bis dahin nicht meldet, ob ein einfacher Antrag bei einer Behörde ausreiche, ob und wie überhaupt abgewickelt werde und welche Kriterien zur Entschädigung angelegt werden.

Holz rät darum allen Betroffenen: “Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt und informieren Sie sich über den aktuellen Stand und Ihre Möglichkeiten.”

Bäumchen wechsel Dich! beim Landeigentum

Nach dem zweiten Weltkrieg sind in der “Ostzone” Kriegsverbrecher und Großgrundbesitzer enteignet worden. Das Land wurde verteilt, gehörte zum Teil irgendwann allen, war nicht viel wert. Über die Vererblichkeit wurde zunächst nicht geredet, später erst konnte Land vererbt werden, wenn die Kinder auch in der Landwirtschaft arbeiteten. Eine bedingte Vererbbarkeit, nennt es der Rechtsanwalt. Dann kam die Wende, und die bedingte Vererbbarkeit wurde abgeschafft. Heißt: Die normale Erbfolge trat in Kraft, so dass die Erben mit Erbschein zwischen 1990 und 1992 ins Grundbuch kamen. “Die Grundbücher waren nicht gepflegt”, erklärt Joachim Holz, Rechtsanwalt in Leipzig. Wer clever war schaute dort nach, ob einer seiner Erblasser eingetragen war, und bekam so Land.

Land, das in den kommenden Jahren an Wert zunahm und bis 1992 häufig weiter verkauft worden war. Mit Gewinnen für die Verkäufer.

Dann jedoch ließ der Gesetzgeber die bedingte Vererbbarkeit wieder aufleben. Diese Form wurde später Nachzeichnungslösung genannt. Und so forderte die Bundesrepublik die Grundstücke von den Neu-Eigentümern zurück. 1996 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Rückforderung rechtens war. Waren die Grundstücke verkauft worden, so sollte auch der Erlös abgegeben werden. 2000 kam es zu einem neuerlichen Urteil, dass das von 1996 abschwächte: Wer den erzielten Gewinn schon vor 1996 ausgegeben hatte, musste ihn nicht zurückzahlen, sondern nur das Land zurückgeben. Dann kam 2004 und der Europäische Gerichtshof urteilte, das Geschehene sei nicht rechtens. Den Betroffenen stehe eine Entschädigung zu.

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