AdvoGarant

Gesellschaftsrecht - SMS-Werbung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.05.2008


SMS-Werbung

Unverlangt zugesendete SMS-Werbung

Der Besitzer eines privat genutzten Mobiltelefons wandte sich an ein Telekommunikationsunternehmen. Er wollte von diesem den Namen und die Anschrift eines Kunden erfahren, der ihm unverlangt eine Werbe-SMS auf sein Telefon zugesandt habe, um rechtlich gegen den Inhaber der betreffenden Rufnummer vorzugehen. Das Telekommunikationsunternehmen weigerte sich, weil dieser Auskunftsanspruch nach § 13a Satz 2 UklaG nur von einer Verbraucherschutzorganisation geltend gemacht werden könne.

Der Bundesgerichtshof entschied hierzu in letzter Instanz, dass dies kein Grund zur Auskunftsverweigerung sei. Der Kunde habe ein Recht auf Erteilung der gewünschten Auskunft. Dies ergebe sich aus § 13a Satz 1 UklaG. Das Verbandsklagerecht des § 13a Satz 2 UklaG führe zu keinem Ausschluss, weil es nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die Stellung des betroffenen Verbrauchers stärken und nicht schwächen solle.

BGH vom 19.07.2007, Az. I ZR 191/04

Stand: 19.05.2008