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Gesellschaftsrecht - Mitarbeiterabwerbung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 10.05.2007


Mitarbeiterabwerbung

Abwerbung von Mitarbeitern

Eine Direktvermarkter von Tiefkühlkost wollte seine Marktanteile vergrößern und versuchte über eine eigene Mitarbeiterin einen Handelsvertreter abzuwerben, der im Vertriebsbereich eines Konkurrenten tätig war. Dies geschah auf die folgende Weise: Die Mitarbeiterin rief den Handelsvertreter auf seinem Mobiltelefon an. Sie sagte, dass im Moment eine Werbeaktion im Gange sei und kündigte die Übersendung eines “kleinen Überraschungspaketes” an. Nachfolgend rief sie ihn erneut an und vereinbarte mit ihm ein persönliches Treffen in dessen Privatwohnung. Als sie ihn dann an einem Abend aufsuchte, pries sie die Produkte ihrer Firma und bot die Übersendung eines Musterpaketes mit 50 Flaschen Wein an. Sie sagte, dass der Wein neutral verpackt geliefert werde und dass diese Sorte Wein nicht im Sortiment “seiner” Firma vorhanden sei. Im Folgenden wurde der Wein vereinbarungsgemäß geliefert. Die Konkurrentenfirma verklagte das Unternehmen nunmehr auf Unterlassung.

Das Oberlandesgericht Oldenburg gab der Klage in der Berufungsinstanz statt. Zwar sei nicht jede Form des Abwerbens eines Mitarbeiters als unlautere Beeinträchtigung eines Mitbewerbers im Sinne des § 3 UWG in Form der gezielten Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG anzusehen. Die Grenze werde jedoch überschritten, wenn der Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens zum Vertragsbruch verleitet und dabei auf seine Entschließungsfreiheit eingewirkt werde. Davon sei vorliegend auszugehen, weil es sich nicht um die Unterbreitung eines schriftlichen Angebotes handele, sondern die Mitarbeiterin ihn angerufen und sogar in seiner privaten Wohnung aufgesucht habe. Von besonderem Gewicht sei dabei, dass sie ihm durch das Angebot einer neutralen Verpackung sogar eine Empfehlung dafür gegeben habe, wie er das Wettbewerbsverbot umgehen könne.

Oldenburg vom 25.01.2007, Az. 1 U 97/06

Stand: 10.05.2007