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Gesellschaftsrecht - Herabwürdigung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 24.05.2008


Herabwürdigung

Herabwürdigung einer anderen Zeitung in einem Werbespot

Die TAZ warb mit einem Kinospot für ihre Zeitung, in dem auf die Bildzeitung in herabwürdigender Weise Bezug genommen wurde. Auch wurde der Leserkreis der Bild als Proleten dargestellt. Hiergegen ging Bild im Wege der einstweiligen Verfügung vor. Das Landgericht Hamburg gab dem statt. Hiergegen legte die TAZ Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Hamburg wies die Berufung zurück. Eine solche Anpreisung der eigenen Zeitung auf Kosten einer Anderen werde nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Der Leserkreis einer anderen Zeitung dürfe nicht als primitiv und dumm abgestempelt werden. Diese Zeitung werde von breiten Teilen der Bevölkerung quer durch alle Schichten gelesen, auch wenn die Mehrheit nicht anspruchsvoll sei.

OLG Hamburg vom 11.07.2007, Az. 5 U 108/06

Stand: 24.05.2008