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Gesellschaftsrecht - Datenweitergabe

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 10.05.2007


Datenweitergabe

Unbefugte Weitergabe von Kundendaten zum Leeräumen von Kundenkonten

Ein Telekommunikationsunternehmen verwendete in seinen Verträgen eine vorformulierte Klausel, wonach die Kunden mit einem Anruf zu Werbezwecken einverstanden seien. Im Folgenden rief ein Mitarbeiter den jeweiligen Kunden an und fragte, ob er Interesse an den Leistungen einer bestimmten Firma habe. Sofern er dies bejahte, wurden die persönlichen Daten des Kunden inklusive der Kontoverbindung an diese Firma weitergeleitet, ohne zuvor das Einverständnis des Kunden einzuholen. Für jeden auf diese Weise geköderten Kunden erhielt das Telekommunikationsunternehmen eine Prämie von der Firma. Dieses Unternehmen nutze die Daten, um unbefugt Zugriff auf das Konto des jeweiligen Kunden zu nehmen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass das Telekommunikationsunternehmen die Weitergabe von Kundendaten ohne Einwilligung des Betroffenen zu unterlassen habe. Dieses Handeln sei wettbewerbswidrig, weil durch die unbefugte Weitergabe gegen die Vorschrift des § 28 BDSG verstoßen werde. Diese Norm habe einen hinreichenden Bezug zum Wettbewerbsrecht, weil durch sie auch das Marktverhalten geregelt werden solle. Das gelte jedenfalls, wenn die Daten aufgrund einer Provisionsvereinbarung mit einem anderen Unternehmen bewusst für dessen Wettbewerbszwecke herausgegeben worden seien. Besonders gravierend sei, wenn dieses unbefugt auf das Konto der Kunden zugreife. Hierbei handele es sich um eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG.

OLG Stuttgart vom 22.02.2007, Az. 2 U 132/06

Stand: 10.05.2007