Dänemark
Dänemark meldet seit Jahren Vollbeschäftigung und steigenden Wohlstand. Hier finden Sie einen kleinen Ausblick zu unseren Nachbarn.
A/S oder Aps als Kürzel für dänische Gesellschaftsformen sieht man auch in Deutschland, auf LKW, Briefpapier oder in Anzeigen. Was steckt dahinter? Die dänische A/S ist eine Aktiengesellschaft. Sie erfordert ein Aktienkapital in Höhe von 500.000 dkr (derzeit rund 66.660 Euro). Geleitet wird sie von einem Direktør und erfordert eine Bestyrelse (eine Mischung aus Vorstand und Aufsichtsrat).
Die Aps ist die “kleine Schwester” der Aktiengesellschaft, die so genannte Anpartselskab (entspricht in etwa der deutschen GmbH). Diese Gesellschaftsform gibt es seit 1972, seit man in Dänemark das deutsche GmbH-Gesetz implementierte. Die Anpartselskab erfordert ein Stammkapital in Höhe von 125.000 dkr (derzeit rund 16.660 Euro). Sie wird geleitet von einem Direktør. Anders als in Deutschland, wo nur der Geschäftsführer die GmbH nach Außen vertreten darf, kann auch eines der Mitglieder der Bestyrelse nach Außen für die Anpartselskab tätig sein.
Beide Gesellschaftsformen müssen im CVR angemeldet werden um existent zu sein. Das ist das zentrale, dänische Unternehmensregister. Das dänische Recht erlaubt auch Ein-Mann-Gesellschaften. Die Unternehmensgründung erfolgt in Dänemark schnell. Meistens ist die vollgültige Errichtung einer Gesellschaft innerhalb eines Tages vollzogen. Das Kapital muss auf ein dänisches Bankkonto eingezahlt sein.
Jeder dänische Rechtsanwalt mit Online-Anschluss und entsprechender Zertifizierung kann die Anmeldung binnen Stunden durchführen.
Interessant für die Zusammenarbeit mit dänischen Firmen ist auch, dass jeder ohne Anmeldung eine Basisauskunft aus dem dänischen Unternehmensregister bekommen kann. Ein Internetzugang genügt, siehe www.cvr.dk. Wer detaillierte Auskünfte wie beispielsweise den letzten, veröffentlichten Jahresabschluss einer Gesellschaft benötigt, kann sich diese für eine Gebühr direkt bei der Behörde besorgen. Es kann sich auch lohnen bei einem zertifizierten Anwender Auskünfte einzuholen. Die meisten dänischen Banken, Revisoren und Anwälte besitzen einen solchen, zertifizierten Zugang.
Flexicurity
Dänemark mit seinen etwa 5,5 Millionen Einwohnern erhöht seine Exporte in alle Welt und sucht sogar Arbeitskraft. Das Phänomen Flexicurity scheint ein Teil des Geheimnisses zu sein. Wir erläutern hier die Bedeutung dieses Begriffs.
Der dänische Arbeitsmarkt ist für seine Flexibilität bekannt. Neuere internationale Untersuchungen des Schweitzer IMD-Instituts, der Weltbank und der OECD kennzeichnen den dänischen Arbeitsmarkt als einen der flexibelsten der Welt. Systemgläubig waren die Dänen in Wirtschaftssachen nie. Wer in Dänemark arbeitet oder Kontakt mit dänischen Kunden hat, merkt das schnell. Die Dänen legen in der Wirtschaft wenig Wert auf Althergebrachtes. E-Mail und Internet, weltweite Verbindungen kennzeichnen die moderne, dänische Wirtschaft.
Die gleichzeitige Anwesenheit von Flexibilität und Sicherheit hat offenbar einen Arbeitsmarkt geschaffen, der den Anforderungen der Globalisierung standhält.
Jedes Jahr verschwinden 250.000 Jobs, aber ebenso viele entstehen. Daher ist die Wechselrate ebenso hoch. 800.000 Arbeitnehmer wechseln jedes Jahr ihre Arbeit. 72 Prozent der Angestellten in Dänemark meinen, dass sie schnell einen neuen Job finden können, sollten sie arbeitslos werden (vergleiche Untersuchung des Gallup-Institutes in 67 Ländern). Gleichzeitig bietet der dänische Arbeitsmarkt eine hohe Sicherheit.
Dazu kommt, dass das System greift, wenn ein dänischer Angestellter von Arbeitslosigkeit betroffen wird. Dabei wird der Sicherheitsaspekt in der Anstellung mit der Initiative, eine neue Anstellung zu erhalten, gekoppelt. Hier sind die Behörden rasch behilflich - IT und Internet sind schnelle Helfer bei der Arbeitssuche. Die Homepage des dänischen Arbeitsamtes, www.jobnet.dk, ist kinderleicht zu bedienen und schafft rasch den gewünschten Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einige der dortigen Informationen sind in deutscher Sprache.
Das dänische Beispiel zeigt, dass Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und Sicherheit in der Anstellung keineswegs Gegensätze sind, sondern gut Hand in Hand gehen können. Unternehmen können sich auf Veränderungen einstellen und die Angestellten bekommen ein Gefühl der Sicherheit.
Revisoren staatsautorisiert oder registriert?
Wenn ein deutscher Unternehmer in Dänemark steuerliche Beratung braucht, sollte er über die Aufgabengebiete der dänischen Revisoren informiert sein. Aber who is who auf der anderen Seite der Grenze? Seit 1970 gibt es zwei öffentlich anerkannte Gruppen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Zum einen den registrierten Revisor (registrerede revisorer) und zum anderen den staatsautorisierten Revisor (statsautoriserde revisorer). Diese Titel sind geschützt.
Beide müssen mit ihrer Niederlassung in Dänemark staatlich registriert werden, über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen und dürfen nicht vorbestraft sein. Eine eigentliche Kammer, wie aus Deutschland bekannt, gibt es in Dänemark nicht.
Die Registrierung findet beim dänischen Wirtschaftsministerium statt.
Die Grundausbildung beider Revisoren ist gleich. Sie umfasst ein 3-jähriges Vollzeitstudium an einer Handelshochschule oder eine entsprechende berufsbegleitende Abendausbildung.
Der staatsautorisierte Revisor muss danach noch ein 2-jähriges Vollzeitstudium (oder 3-4 Jahre berufsbegleitend) absolvieren und nach 2 – 4 Jahren Berufspraxis das dänische Revisorerexamen bestehen. Staatsautorisierte Revisoren betreuen größere Unternehmen und haben eher komplexe, grenzüberschreitende Aufgaben. 95 % dieser Revisoren sind Mitglieder im Verband “Foreningen af Statsautoriserde Revisorer”. Alle Mitglieder unterliegen der Qualitätssicherung des Vereines, der auch Fortbildungen organisiert und die Mitglieder gegenüber den Behörden vertritt.
Der registrierte Revisor absolviert nach seiner Grundausbildung lediglich noch ein 1-jähriges Vollzeitstudium und muss 3 Jahre Berufspraxis nachweisen. Registrierte Revisoren betreuen überwiegend kleinere und mittlere Betriebe. Diese Revisoren sind zu 75 % im Verband “Foreningen Registrerede Revisorer” organisiert.
Die allgemeine Bezeichnung “Revisor” ist in Dänemark nicht geschützt. Jedermann darf sich Revisor nennen.
Darum ist es wichtig, sich vor der Kontaktaufnahme genau über die Qualitäten und Fähigkeiten des zukünftigen Beraters zu informieren.
Stand: 23.04.2007
