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Gesellschaftsrecht - Offiziell

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 30.01.2007


Offiziell

Irreführende Verwendung der Domain “Deutsches-Handwerk.de”

Ein einzelkaufmännisches Unternehmen betrieb ein Internetportal unter der Bezeichnung “Deutsches-Handwerk.de”, welches unter anderem eine Suchmaschine enthielt, mit der Interessenten einen Handwerksbetrieb in ihrer Nähe suchen konnten. Darüber hinaus waren Ausschreibungen möglich. Hiergegen wendete sich der Zentralverband des deutschen Handwerks und verlangte die Unterlassung.

Das Oberlandesgericht Hamburg untersagte die Verwendung dieser Bezeichnung. Sie sei irreführend. Es werde der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, dass es sich um den Internetauftritt einer offiziellen Organisation handele, die das deutsche Handwerk vertrete.

OLG Hamburg vom 15.11.2006, Az. 5 U 185/05

Stand: 30.01.2007