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Gesellschaftsrecht - Gewinnspiel

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 27.03.2007


Gewinnspiel

Teilnahme an Gewinnspiel beim Autokauf

Ein Reifendiscounter machte in einer Anzeige das folgende Angebot: „...Im Juli und August 2005 gewinnt jeder 20. Käufer 2 Hin- und Rückflugtickets mit HLX...“ Hiergegen wendete sich ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und beantragte den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung. Das Landgericht Köln gab dieser Klage statt, weil es sich um unlautere Werbung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Sinne des § 4 Nr. 6 UWG handele. Hiergegen legte der betroffene Discounter Berufung ein, weil der Tatbestand dieser Vorschrift nur erfüllt werden könne, wenn der Erwerbsvorgang und die Teilnahme nicht unmittelbar in einem Akt erfolgten.

Das Oberlandesgericht Köln folgte dieser Argumentation nicht und wies die Berufung des Discounters zurück. Das Angebot der Teilnahme an einem Gewinnspiel sei nicht generell als unlauter Wettbewerb im Sinne des § 4 Nr. 6 UWG anzusehen. Anders sei dies jedoch dann, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit dem Absatz der Ware verknüpft würde. Von einer unzulässigen Koppelung könne auch gerade in dem Fall ausgegangen werden, wenn der Kunde automatisch durch den Erwerb der Ware an einem Gewinnspiel teilnehme. Gerade hierdurch werde ein tatsächlicher und rechtlicher Kaufzwang ausgeübt. Zudem mache es für den Kunden keinen Unterschied, ob der Gewinner erst nach dem zur Teilnahme notwendigen Kauf der Ware ermittelt werde oder ob dies unmittelbar mit dem Erwerbsvorgang verknüpft sei.

OLG Köln vom 23.06.2006, Az. 6 U 205/05

Stand: 27.03.2007