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Gesellschaftsrecht - Warenvorrat

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.03.2006


Warenvorrat

Wettbewerbswidrige Werbung für einen PC

Ein Geschäft warb in der zwölfseitigen Werbebeilage einer Tageszeitung für insgesamt 100 Artikel seines Sortimentes. Auf der letzten Seite waren auf der Rückseite drei Computer mit einem jeweils großen Foto abgebildet, so dass sie gleich ins Auge sprangen. Bei einem PC wurde darauf hingewiesen, dass er der leistungsfähigste sei. Dieses Gerät konnte aufgrund einer angeblichen Lieferverzögerung erst einige Tage später im Geschäft erworben werden.

Das Oberlandesgericht Bremen sah dieses Verhalten als wettbewerbswidrig an. Die Werbung sei irreführend, weil der angebotene PC nicht am Tage der Werbung vorrätig gewesen sei. Dies sei bei einer derart auffälligen Platzierung im Werbeprospekt nicht mit den Erwartungen der anderen Verkehrsteilnehmer vereinbar. Anders sei dies nur, wenn der Werbende aus besonderen Gründen an einer Vorratshaltung gehindert worden sei. Hiervon sei vorliegend nicht auszugehen. Er hätte sich beim Lieferanten vergewissern müssen, ob die Ware auch rechtzeitig lieferbar gewesen sei.

OLG Bremen vom 17.11.2005, Az. 2 U 83/04

Stand: 14.03.2006