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Gesellschaftsrecht - Standortfrage

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 12.10.2005


Standortfrage

Gemeinde darf ihren Bestattungsdienst auf ihrem Friedhof unterbringen

Eine Gemeinde verfügte über einen privatwirtschaftlich betriebenen Bestattungsdienst, den sie in einem Friedhofsgebäude auf ihrem städtischen Friedhof unterbrachte. Der Bestattungsdienst befand sich dort in einem Anbau neben der Aussegnungsanlage. Der Eingang lag auf der vom Friedhof abgewandten Seite. Dort war ebenfalls ein Schild angebracht, auf dem “Friedhofsverwaltung” stand. Darüber hinaus konnte man das Büro auch von der Aussegnungshalle her betreten. Gegen die Unterbringung auf dem Friedhofsgelände richtete sich die Klage eines anderen Bestattungsunternehmers sowie eines Wettbewerbsverbandes.

Der Bundesgerichtshof wies, ebenso wie die Vorinstanz, die Klage gegen die Gemeinde ab. Diese habe nicht wettbewerbswidrig gehandelt. Die Gemeinde dürfe auch im Bereich des Bestattungswesens am Wettbewerb teilnehmen, so dass sie das Bestattungsunternehmen als Eigenbetrieb führen dürfe. Die Unterbringung des Bestattungsunternehmens im Friedhofsgebäude sei nicht als unlauter Wettbewerb anzusehen, weil aufgrund der räumlichen Trennung zur Friedhofsverwaltung nicht auf potentielle Kunden in unsachlicher Weise eingewirkt werde. Das Bestattungsunternehmen arbeite unauffällig und trage sich nicht zur Schau.

BGH vom 21.07.2005, Az. I ZR 170/02

Stand: 12.10.2005