Spitzenposition
Irreführende Spitzenstellung bei einem Fachmagazin
Ein Verlag behauptet, dass eine bestimmte Publikation “das seit Jahrzehnten führende deutsche Fachmagazin für den Lebensmittelhandel” sei. Es handelt sich um eine marktführende Publikation unter den insgesamt vier einschlägigen Publikationen, das unter diesen keine Spitzenstellung einnimmt. Eine solche Stellung nimmt es nur im Bereich der Fachmagazine ein.
Das Oberlandesgericht Köln stellte fest, dass die Werbeaussage über das Fachmagazin unzulässig sei. Sie sei unrichtig, weil sie die Behauptung einer unzutreffenden Alleinstellung enthalte. Eine Spitzenstellung liege nur vor, wenn sie wahr sei, der Werbende einen deutlichen Vorsprung vor seinem Mitbewerber aufweise und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bilde. Hierzu reiche eine Marktführerposition nicht aus. Bei lediglich vier Publikationen werde vom interessierten Publikum nicht nach Publikationsarten unterschieden. Dies gelte vor allem dann, wenn sich diese kaum voneinander unterschieden.
OLG Köln vom 18.03.2005, Az. 6 U 202/04
Stand: 01.01.2080
