AdvoGarant

Gesellschaftsrecht - Prospekthaftung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 21.02.2006


Prospekthaftung

Haftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters für Prospektangaben

Ein Käufer erwarb von einer Gesellschaft eine Immobilienanlage. Alleingesellschafter war eine GmbH & Co. KG, die als Baubetreuer fungierte. Diese hatte wiederum einen Mehrheitsgesellschafter. Dieser war zugleich Geschäftsführer ihrer Komplementär GmbH. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Verkaufsprospekt unzutreffende Angaben über das Verkaufsobjekt enthielt. Der Käufer nimmt nun auch den Mehrheitsgesellschafter auf Schadensersatz in Anspruch, der nicht selbst den Prospekt entworfen hatte.

Der Bundesgerichtshof gab der Klage auf Schadensersatz statt. Der Mehrheitsgesellschafter sei für die Angaben im Prospekt verantwortlich. Es reiche aus, dass er als beherrschender Gesellschafter die beteiligten Gesellschaften in der Hand gehabt habe, weil er aufgrund seiner Stellung die Geschäftspolitik habe bestimmen dürfen. Es sei nicht erforderlich, dass er die Ausgestaltung des Prospektes selbst vorgenommen habe. Ihm müsse nicht einmal im Detail bekannt gewesen sein, was dort überhaupt gestanden habe.

BGH vom 08.12.2005, Az. VII ZR 372/03

Stand: 21.02.2006