Mängelkündigung
Ständiger Papierstau bei einem gemieteten Kopierer berechtigt zur Kündigung
Der Betroffene mietete einen Fotokopierer. In den darauffolgenden zwei Jahren trat an jedem Tag der Benutzung zumindest ein Papierstau auf. Der Mieter verlangte zunächst Abhilfe und drohte mit der Kündigung. Nachdem die Frist abgelaufen und eine Reparatur fehlgeschlagen war, kündigte der Mieter fristlos den Mietvertrag und stellte die Mietzahlungen ein.
Das Kammergericht entschied, dass die Kündigung rechtens war. Sofern bei einem Kopierer derart oft Papierstaus aufträten, sei dieser mit einem erheblichen Mangel behaftet. Dies sei ein ausreichender Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung.
KG vom 14.02.2005, Az. 8 U 203/04
Stand: 01.01.2080
