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Gesellschaftsrecht - Lieferzeitangabe

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 01.01.2080


Lieferzeitangabe

Lieferzeit bei Bestellung im Internethandel

Eine Firma bot im Internet eine Kaffeemaschine an. Der Tagespreis musste telefonisch abgefragt werden. Eine Konkurrenzfirma ist der Ansicht, dass das Verhalten der Firma wettbewerbswidrig sei, weil der Kunde nicht erfahre, dass die Lieferzeit drei bis vier Wochen betrage. Demgegenüber erwidert die betroffene Firma, dass der Kunde über die Lieferzeit informiert werde, wenn er auf das Produkt klicke. Das Berufungsgericht erkannte den geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Der Käufer werde über die Lieferzeit getäuscht, weil er diese erst beim Klicken auf das Symbol erfahre. Von dieser Möglichkeit würden jedoch nur erfahrene Nutzer Gebrauch machen.

Der Bundesgerichtshof hob als Revisionsgericht das Urteil auf. Eine Täuschung des Kunden liege zwar vor, wenn dieser nicht über das Bestehen einer mehrwöchigen Lieferzeit informiert werde. Dieser dürfe dann davon ausgehen, dass das Produkt sofort geliefert werde. Davon könne jedoch vorliegend keine Rede sein, weil der Kunde die Lieferzeit beim Klicken auf das Angebot erfahre. Davon würde der verständige Kunde Gebrauch machen, weil er an näheren Informationen über das Produkt interessiert sei. Von daher müsse die Vorinstanz prüfen, ob beim Klicken auf das Produkt tatsächlich die Lieferzeit angezeigt werde.

BGH vom 07.04.2005, Az. I ZR 314/02

Stand: 01.01.2080