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Gesellschaftsrecht - Betrugsanstiftung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 25.11.2005


Betrugsanstiftung

Wettbewerbswidriger Bonus von Reparaturwerkstätte

Eine Autoglas-Reparaturwerkstatt warb mit einem Bonus von 150 Euro für jeden, der sich bei diesem Unternehmen seine geklebte Windschutzscheibe erneuern lasse und dann einen kleinen Aufkleber für ein Jahr auf der Windschutzscheibe belasse. Auf Wunsch werde auch direkt mit den Versicherungen abgerechnet.

Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass dieses Verhalten wettbewerbswidrig und daher gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG zu unterlassen sei. Es werde verschleiert, dass der Kunde einen Nachlass erhalte, den er an seinen Kaskoversicherer weitergeben müsse. Der Kunde werde zu einer Täuschung seiner Versicherung verleitet.

OLG Celle vom 15.09.2005, Az. 13 U 113/05

Stand: 25.11.2005