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Gesellschaftsrecht - Angebotsanfrage

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.03.2006


Angebotsanfrage

Unaufgeforderte Zusendung von Angeboten an Unternehmer

Eine Firma übersandte unaufgefordert an einen Dachdeckermeister insgesamt sieben Faxe. Dies geschah an einem Tag gegen 04.31 Uhr, 04.32 Uhr, 05.57 Uhr, 06.17 Uhr sowie am darauffolgenden Tag gegen 03.16 Uhr, 09.49 Uhr und 10.35 Uhr. Darin ging es um die Einholung von drei verschiedenen Angeboten bei zwei unterschiedlichen Bauvorhaben. Der Dachdeckermeister, zu dem kein geschäftlicher Kontakt bestanden hatte, sollte dabei als Subunternehmer eingeschaltet werden. Seine Kontaktadresse wurde auf der Internetseite der zuständigen Handwerkskammer angegeben. Ein Wettbewerbsverband beantragte gegen den Absender der Faxe eine einstweilige Verfügung, die auf Unterlassung gerichtet war.

Das Oberlandesgericht Naumburg lehnte den Erlass einer derartigen Verfügung ab. Die Aufforderung zu der Abgabe eines Angebotes stelle keine unzulässige Werbung im Sinne § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. Zu bedenken sei u.a., dass die Nachfragen nach Leistungen im Bereich der EU erwünscht sei. Insbesondere handele es sich bei der Verwendung um keine unzumutbare Belästigung, weil nur jeweils zwei bzw. drei Faxe einen gleichlautenden Inhalt gehabt hätten und der Dachdeckermeister seine Faxnummer auf der Internetseite der Handwerkskammer veröffentlicht habe. Die Firma habe aufgrund dieser Veröffentlichung davon ausgehen dürfen, dass sie den dort genannten Unternehmer unaufgefordert anschreiben dürfe.

OLG Naumburg vom 30.09.2005, Az. 10 U 33/05

Stand: 14.03.2006