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Gesellschaftsrecht - Grundbucheintrag

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.10.2005


Grundbucheintrag

Das Grundbuchamt kann eine Unbedenklichkeitserklärung auch bei einem bloßen Firmenkauf verlangen.

Als Eigentümer eines Grundstückes waren zwei Firmen eingetragen. Eine der Firmen wurde von einer dritten Firma aufgekauft. Diese Firma verlangte daraufhin die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse in das Grundbuch. Das Grundbuchamt machte die Eintragung von der Vorlage einer Unbedenklichkeitserklärung durch das zuständige Finanzamt abhängig. Dagegen wandte sich die neu entstandene Firma.

Das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem Antrag auf Eintragung ohne Vorlage einer Unbedenklichkeitserklärung nicht statt. Nach der einschlägigen Vorschrift dürfe der Erwerber eines Grundstückes erst nach Vorlage einer Unbedenklichkeitserklärung eingetragen werden. Der Kauf eines grundbesitzenden Unternehmens werde nach diesen Normen aber genauso behandelt wie der Kauf eines Grundstückes. Deshalb habe das Grundbuch zu recht die Unbedenklichkeitserklärung verlangt.

OLG Frankfurt vom 17.08.2004, Az. 20 W 304/04

Stand: 19.10.2005