Gesellschaftsrecht - Bezugshaftung |
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Keine Haftung des GmbH-Aufsichtsrates für Vorstandsbezüge. |
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Im März 1999 wurde eine GmbH gegründet, ein dreiköpfiger Aufsichtsrat und ein Vorstandsvorsitzender wurden bestimmt. Die GmbH wurde niemals ins Handelsregister eingetragen, später wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Der Vorstandsvorsitzende kündigte und klagt nunmehr auf Zahlung der ausstehenden Bezüge. Stand: 14.10.2005 |
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