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Familienrecht - Geschuldeter Unterhalt

Publiziert von:
RAin Simone Hiesgen
am 10.07.2008

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Geschuldeter Unterhalt

Was passiert, wenn geschuldeter Unterhalt nicht gezahlt wird?

Wenn Unterhalt nicht tatsächlich fließt, ist es wichtig, einen vollstreckbaren Titel zu haben. Ein Titel ist zum Beispiel ein Urteil oder eine Verpflichtungsurkunde des Jugendamtes. Bei einem Urteil muß darauf geachtet werden, daß eine sogenannte „Vollstreckbare Ausfertigung“ vorliegt. Auf dieser Ausfertigung befindet sich die Klausel, die besagt, daß das Urteil zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wurde. Ist ein solcher Titel noch nicht vorhanden, so sollte man sich auf jeden Fall zur Beschaffung der Hilfe eines Anwalts bedienen. Wie der Titel aussieht bestimmt wesentlich die Erfolgsaussichten der Vollstreckung. Hierbei braucht niemand Angst vor den Kosten zu haben. Fragen Sie den Anwalt nach Beratungshilfe beziehungsweise Prozeßkostenhilfe bei engen finanziellen Verhältnissen.

Liegt ein Titel vor, so kann aus diesem Titel vollstreckt werden.

Auch dabei sollte man sich vorsichtshalber an einen Anwalt wenden, da die effektive Zwangsvollstreckung in Unterhaltsfällen häufig schwierig sein kann. Auch hier kann der Anwalt prüfen, ob Prozeßkostenhilfe zumindest für die Kosten des Gerichtsvollziehers oder des Gerichts, gegebenenfalls auch für seine Gebühren gewährt werden kann.

Zwangsvollstreckung kann in bewegliche Sachen stattfinden, so kann der Gerichtsvollzieher etwa ein Auto, Schmuck oder Bargeld pfänden. Als bewegliche Sachen gelten auch Forderungen.

Wenn der Unterhaltsschuldner arbeitet, so kann ein Teil seines Einkommens gepfändet werden. Hat er ein Konto, kann dieses gepfändet werden.

Hier muß der Rechtspfleger tätig werden und einen „Pfändungs- und Überweisungsbeschluß“ erlassen. Dann darf der sogenannte Drittschuldner (zum Beispiel Arbeitgeber oder Sparkasse) nichts mehr an den Unterhaltsschuldner zahlen. Solche Maßnahmen treffen den Schuldner häufig mehr als ein Gerichtsvollzieher vor der Tür. Ein Anwalt kann helfen, mit Ihnen gemeinsam die sinnvollsten Pfändungsmöglichkeiten herauszufinden und umzusetzen.

Sogenannter „Laufender Unterhalt“, den man jeden Monat für den nächsten zu bekommen hat, ist gegenüber Forderungen anderer Gläubiger besser gestellt: Die Freibeträge des Gläubigers sind geringer, er darf (auch bei Insolvenz) weniger behalten als zum Beispiel bei Pfändung wegen einer nicht bezahlten Kaufpreisforderung. Dies gilt leider nicht für rückständigen Unterhalt, bespeilsweise die Beträge, die der Schuldner in den Monaten vor einem Rechtsstreit nicht gezahlt hat.

Wenn auch die Vollstreckung keinen oder nicht den gesamten Unterhalt erbringt, was dann?

Wovon leben? Bei Kindesunterhalt gibt es die Möglichkeit, für das Kind sogenannten „Unterhaltsvorschuß“ zu erhalten. Das Sozialamt holt sich nach Möglichkeit diese Beträge vom Unterhaltsschuldner wieder. Erkundigen Sie sich dort beziehungsweise bei Ihrem Rechtsanwalt, ob diese Hilfe für Ihr Kind in Frage kommt.

Dem säumigen Unterhaltsschuldner droht aber nicht nur die Zwangsvollstreckung. Die Nichtzahlung von Unterhalt stellt einen Straftatbestand dar.

Eine Strafanzeige führt nicht automatisch zu Geld, sondern eventuell zu einer Bestrafung des Schuldners. Allerdings besteht die Möglichkeit, daß der Schuldner, der sich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sieht, die Zahlungen aufnimmt um eine Einstellung oder ein „mildes“ Urteil zu erreichen. Zudem sind Richter häufig bereit, das Strafverfahren einzustellen gegen die Auflage, künftig pünktlich und vollständig Unterhalt zu bezahlen. Eine Strafanzeige ist für den Berechtigten ein rechtlich zulässiges und obendrein kostenloses Druckmittel. Zu dem Mittel der Strafanzeige sollte man als Berechtigter nicht vorschnell greifen, insbesondere wenn Kinder im Spiel sind. Auch hier kann ein Anwalt helfen, die Situation als neutraler und sachkundiger Dritter zu beurteilen.

Dieser Artikel kann nur einen groben Überblick geben, worauf Sie als betroffener Unterhaltsberechtigter achten sollten. Eine auf Ihre Situation maßgeschneiderte anwaltliche Beratung kann Ihnen bei der optimalen Durchsetzung Ihres Anspruches und damit auch zu Ihrem Geld verhelfen.

Stand: 10.07.2008