Scheidung bei suizidgefährdetem Ehegatten
Ein Ehemann wurde von seiner psychisch kranken Ehefrau u.a. bei seinem Arbeitgeber diffamiert, was zum Scheitern der Ehe führte. Im Folgenden zog sie aus und die Eheleute lebten getrennt. Nach etwa fünf Jahren begehrte der Ehemann die Scheidung. In der Zwischenzeit war für die Ehefrau ein Betreuer bestellt worden. Die Ehefrau ist mit der Scheidung nicht einverstanden. Sie werde im Falle einer Scheidung wohl einen Suizid begehen. Ihre gesamte Lebensplanung sei nämlich dann gescheitert.
Das Oberlandesgericht Schleswig wies das Scheidungsbegehren ab. Aufgrund der psychischen Erkrankung sei davon auszugehen, dass die Ehefrau bei Durchführung einer Scheidung konkret suizidgefährdet sei. Daher sei die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten. Durch die psychische Erkrankung sei die Ehefrau in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Der Ehemann müsse alles Zumutbare unternehmen, um Gefahren für Leib und Gesundheit seiner Frau auszuschließen. Gegebenenfalls müsse er sich an das Vormundschaftsgericht wenden.
OLG Schleswig vom 21.12.2005, Az. 15 UF 85/05
Stand: 21.02.2006
