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Familienrecht - Scheidung

Publiziert von:
Rechtsanwalt
Mag. rer publ. Johannes Hakes

am 22.06.2006


Scheidung – die größten Fallstricke kurz erläutert.

Eine Scheidung bedeutet nicht nur, dass die Ehegatten ihre Ehe auflösen. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe an Punkten, die einen Ehepartner zum einen richtig viel Geld kosten und zum anderen auch eine Menge an emotionalen Schmerz zufügen können.

Diese Punkte können durch einen Ehevertrag schon im Vorfeld der Ehe oder zumindest im Vorfeld der Scheidung geregelt werden. Rein finanziell betrachtet ist das der preiswertere Weg, doch scheuen sich viele Partner dieses Thema anzusprechen. So müssen diese Punkte eben im Rahmen der Scheidung geklärt werden.

Ein großer Punkt ist hierbei der Zugewinnausgleich.

Im Rahmen des Zugewinnausgleiches werden die beiden Vermögensmassen der Eheleute gegenüber gestellt und derjenige der mehr hat, muss die Hälfte seines Überschuss dem anderen Partner abgeben. Tatsächlich ist das aber nicht so einfach wie es sich anhört, denn es gibt eine kaum endende Liste an Positionen, die von dem eigenen Endvermögen zuvor in Abzug gebracht werden können. Eine der größten Positionen ist das Vermögen, das der Ehepartner schon zu Begin der Ehe hatte. Ebenso vorweg abziehbar sind all die Positionen, die der Ehepartner aufgrund eines Erbfalles erhalten hat, auch wenn dieser Erbfall während der Ehe erfolgte.

Zu großen Ungerechtigkeiten führt auch immer wieder der Umstand wenn einer der Ehegatten mit Schulden in die Ehe gegangen ist.

Der Ausgleich solcher Schulden ist zwar wirtschaftlich ein großer Gewinn, doch scheidungsrechtlich nicht vorhanden.

Bei einer Scheidung geht es daher von beiden Seiten darum, welche Positionen in den Zugewinn hinein- und welche herausgerechnet werden können. So kann gerade eine fundiert vorbereitete Scheidung für den anderen Ehepartner zum reinen Desaster werden. Das fängt an bei der frühzeitigen Plünderung der Konten und geht bis hin zur Leerräumung der Wohnung. Hat der andere Ehepartner jedoch einen entsprechenden Argwohn, kann er sich auch recht einfach gegen solche Machenschaften schützen, zum Beispiel indem er sich frühzeitig die Beweise gerichtsfest sichert. In beiden Fällen ist dringend geraten die Unterstützung eines Familienrechtlers in Anspruch zu nehmen. Hier reicht häufig schon eine günstige Erstberatung.

Ein weiterer Punkt ist der Unterhalt für den Ehepartner und die Kinder. Dieser beschäftigt die Parteien oft noch Jahre und Jahrzehnte nach der Scheidung, wobei häufig das erste Verfahren prägend für alle weiteren Verfahren ist. Deshalb ist bei dem ersten Verfahren besondere Sorgfalt geboten.

Bei der Frage des Unterhaltes geht es zunächst um die Festlegung des Einkommens.

Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (wenn es ein solches noch gibt) muß mit berücksichtigt werden. Doch auch hier ist die Reihe der Möglichkeiten einige Abzugspositionen geltend zu machen sehr lang. Andererseits ist von Seiten der Berechtigten immer genau zu prüfen, ob die Abzugspositionen auch tatsächlich zum Abzug berechtigen. In Ausnahmefällen können zum Beispiel sogar die Kosten für die Anschaffung eines PKWs nach der Scheidung in Abzug gebracht werden. Die Unterhaltslast kann auch noch für die Erben über den Tod des Pflichtigen hinaus gelten.

Immer verbissener wird auch der Kampf um das Sorge- und Umgangsrecht geführt. Leider häufig zu Lasten der Kinder. Doch hier ist es um so wichtiger, nicht durch voreilige Erklärungen Fakten für die Zukunft zu schaffen, die regelmäßig nur noch in Ausnahmefällen wieder abgeändert werden können.

Abschließend ist das Verfahren selbst zu nennen.

Zum einen der Streitwert des Scheidungsverfahrens (regelmäßig das 3fache Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten). Nach ihm richten sich die gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte und des Familiengerichts.

Dann kommt es darauf an, ob nur über die Scheidung, oder gleichzeitig auch noch über sogenannte Folgesachen zu entscheiden ist. Müssen Beweisaufnahmen mit eventuell teuren Sachverständigengutachten durchgeführt, einstweilige Anordnungen über elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt, Wohnung und Hausrat beantragt werden oder gelingt es, die Folgeprobleme einer Scheidung ohne Gericht zu regeln.

Die Frage ist, wer letztlich für die Kosten aufzukommen hat. In vielen Fällen kann der Weg über die staatliche Prozesskostenhilfe genommen werden. Ansonsten gilt im Familienrecht meistens die Regel der gegenseitigen Kostenaufhebung. Dies bedeutet, dass jede Partei ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hat.

Es gibt daher verschiedene Möglichkeiten nicht nur viel Geld, sondern auch viel Zeit und viele Nerven zu sparen.

Stand: 22.06.2006