Wenn Partner sich streiten, ist meist die ganze Familie betroffen.
Häufig besteht das Bedürfnis, diese Konflikte eigenverantwortlich zu lösen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss und damit die Problematik in die Öffentlichkeit getragen wird. An diesem Punkt setzt die Mediation an, denn die Beteiligten entscheiden in diesem Verfahren selbst und eigenverantwortlich über die Lösungen des Konfliktes, ohne Gericht und ohne Öffentlichkeit. Sie werden dabei vom Mediator aktiv unterstützt.
Diese besondere Form der Unterstützung besteht in der Fähigkeit des Mediators zur strukturierten Verhandlungsführung. Hierdurch können auch emotionale Problematiken angegangen werden, die bei einem gerichtlichen Verfahren außer Acht bleiben würden. Die Parteien können dabei wieder miteinander ins Gespräch kommen und durch diese Kommunikation Lösungen erarbeiten.
Durch ein Gerichtsverfahren können Konflikte so verschärft werden, dass die Partner, trotz gemeinsamer, auch künftiger Verantwortung für die Kinder, keine Übereinkunft mehr erzielen können. Die Alternative zu einem solchen gerichtlichen Verfahren kann somit das Mediationsverfahren sein.
Anders als ein gerichtliches Verfahren zeichnet sich ein Mediationsverfahren dadurch aus, dass die Beteiligten die Lösung des Konfliktes selbst entwickeln.
Diese kann daher auch anders als eine gerichtliche Entscheidung aussehen. Die Entscheidungen in Mediationsverfahren werden dennoch auf der Grundlage aller notwendigen Informationen getroffen. Selbstverständlich sind sämtliche Beteiligten und der Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Stellung des Mediators ist dabei von Unabhängigkeit / Allparteilichkeit geprägt. Er ist unabhängig von den Beteiligten und vom Gegenstand der Mediation. Seine Aufgabe ist es, die Beteiligten unparteilich und ausgewogen zu begleiten.
Der Vorteil der Mediation, insbesondere wenn Kinder beteiligt sind, ist daher ganz beträchtlich. Die Lösungen sind flexibler und individuell den Bedürfnissen angepasst. Der Zeitplan kann von den Beteiligten selbst bestimmt werden. Mediationsverfahren von Rechtsanwälten werden in der Regel nach Stundensätzen angeboten, daher sind die Kosten kalkulierbar.
Selbstverständlich sind Rechtsanwälte, die das Mediationsverfahren anbieten, durch eine zusätzliche Ausbildung geschult.
Ein Mediationsverfahren ist auf jeden Fall immer dann sinnvoll, wenn die Konfliktparteien ein Interesse daran haben beziehungsweise haben müssen, auch künftig miteinander zurecht zu kommen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn gemeinsame Kinder an einem partnerschaftlichen Konflikt beteiligt sind, denn Eltern bleiben die Partner ein Leben lang, auch wenn die Ehe schon längst geschieden ist.
Stand: 27.06.2006
