Familienrecht - Cochemer Modell
Publiziert von:
RAin Julia Eckert
am 21.06.2006
Gerade in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren werden langwierige und erbitterte Auseinandersetzungen geführt.
Hierunter leiden insbesondere die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Das Cochemer Familiengericht hat zum Wohle der betroffenen Kinder und Jugendlichen ein Modellprojekt entwickelt, wonach die Beteiligten eines Sorge- und Umgangsrechtsverfahrens gemeinsam an einer Einigung mitwirken.
Beteiligte sind die Eltern, Anwälte, Mitarbeiter von Jugendämtern, Mediatoren, Verfahrenspfleger und Sachverständige.
Nach dem Grundgedanken des Cochemer Modell sollen die verschiedenen Professionen in familienrechtlichen Gerichtsverfahren nicht gegeneinander arbeiten, sondern konsequent kooperativ miteinander umgehen. Beispielsweise sei genannt, dass seitens der Anwaltschaft keine emotionsgeladenen Schriftsätze verfasst werden. Ferner werden umgehend Beratungsgespräche seitens der Jugendämter angeboten. Darüber hinaus terminieren die Gerichte zeitnah. Bei den Gerichtsterminen sind die verschiedenen Professionen anwesend. Sofern eine Einigung beim ersten gerichtlichen Termin nicht zustande kommt, wird umgehend ein Termin bei einer Beratungsstelle oder beim Jugendamt festgelegt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bislang das Cochemer Modell noch nicht von allen Familiengerichten in der Bundesrepublik durchgeführt wird.
Jedoch greifen immer mehr Familiengerichte die Idee des Cochemer Modell auf.
Abschließend sei bemerkt, dass der Referentenentwurf eines FGG-Reformgesetzes (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ) den Familiengerichten Teile des Cochemer Modells verpflichtend vorschreibt. Dieser Entwurf könnte im Jahr 2007 Gesetz werden.
Stand: 21.06.2006
