Verschwunden
Das verschwundene Testament.
Nicht selten kommt es bei Todesfällen im Familienkreis zu heftigen Streitereien: Wo ist das Testament? Es liegt nicht mehr an der gewohnten Stelle. Schnell ist der oder die Schuldige im Familienkreis ausfindig gemacht. Es kann nur die Person sein, die die Wohnung nach dem Tode als erstes betreten hat. Eine Verdächtigung jagt die andere – ein tiefer Graben zieht sich zwischen potenzielle Erben.
Testamente sind wichtige Beweismittel.
So gewiss sich Familienangehörige über die Existenz eines solchen Testamentes sind, so sicher ist auch oft das Verschwinden. Haben sie sich erst einmal in Wohlgefallen aufgelöst, entstehen zwei unerwünschte Nebenwirkungen. Zunächst der Umstand, dass niemand weiß, welche Wünsche oder Anordnungen des Erblassers beabsichtigt waren. Ferner entsteht nun ein heftiger Streit, denn jeder der potenziellen Erben glaubt zu wissen, was in dem fehlenden Testament alles drin gestanden hätte.
Daher gehören Testamente in sichere Hände – in die des zuständigen Amtsgerichtes. Dort gibt es eine Hinterlegungsstelle im Nachlassgericht, die gegen eine geringe Gebühr das Testament aufbewahrt. Die Erstellung der letztwilligen Verfügung kann handschriftlich erfolgen und muss mit der eigenen Unterschrift versehen werden.
Stand: 12.12.2007
