Steuerfalle
Steuerfalle “Berliner Testament”
Als “Berliner Testament” bezeichnet man im deutschen Erbrecht eine Testamentsform die von Ehepartnern oder Lebenspartnern verfasst wird. In diesem Testament setzen sich diese gegenseitig zu Alleinerben ein. Stirbt einer der Partner, fällt dann dem Anderen zunächst das gesamte Vermögen zu. Erst wenn auch dieser Partner verstirbt, sollen die Kinder oder andere Nachfolger das Vermögen erben.
Das kann steuerlich fatale Folgen haben, insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind, weil der Freibetrag eines jeden Kindes in Höhe von 205.000 Euro verschenkt wird.
Darüber hinaus steht auch Kindern ein Versorgungsfreibetrag bis zu 52.000 Euro zu – je nach Alter. Bei einer Erbschaft von angenommen einer Million Euro genießt der Ehegatte einen Freibetrag von 307.000 Euro, zuzüglich eines Versorgungsfreibetrages von 256.000 Euro. Es verbleibt immerhin ein steuerpflichtiges Vermögen in Höhe von 437.000 Euro. Die steuerliche Belastung beträgt hierauf 15 Prozent, mithin 65.550 Euro.
Bei der Berücksichtigung zweier Kinder kommt zunächst ein Freibetrag von 205.000 Euro pro Kind ins Spiel. Dazu lassen sich - dem Alter entsprechend - auch noch Versorgungsfreibeträge von bis zu 104.000 Euro realisieren. In einem solchen Fall würde es sogar zu einer vollständigen Steuerfreiheit führen. Ein Beispiel das aufzeigt, wie wichtig strategische Planung in der Nachfolgeregelung ist.
Stand: 12.12.2007
