Erbrecht - Nachfolge |
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Tod eines Unternehmers - Wie geht es weiter? |
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Erfolgreiche Unternehmer setzen sich in jungen Jahren ungerne mit der Frage auseinander, was im Falle ihres Ablebens mit ihrem Unternehmen passieren soll. Warum Gedanken an ungewisse Dinge verschwenden? Dass dies fatal sein kann, zeigt ein Beispiel aus der Praxis: Ein erfolgreicher Unternehmer, verheiratet und zwei Kinder, fliegt mit der ganzen Familie in die USA. Das Flugzeug stürzt beim Landeanflug ab – niemand überlebt. Ein tragischer, aber real existierender Vorfall. Nicht lange dauerte der Schmerz der hinterbliebenen Eltern und Geschwister. Recht schnell kam es zu unterschiedlichen Vorstellungen, was die Zukunft des Unternehmens betraf. So wollte der Vater des verstorbenen Unternehmers die Fortführung des Unternehmens – Verwandte anderen Grades aber lieber den Verkauf und die Verteilung des Vermögens. Tiefe Gräben zogen sich in nur kurzer Zeit zwischen die potenziellen Erben. Bevor der Streit über das Erbe so richtig eskalierte, tauchte plötzlich eine neue, unbekannte Person auf: Ein Testamentsvollstrecker. Er legitimierte sich bei den Erben, traf sie in gemeinsamer Runde und verlas das Testament der verstorbenen Familie. Als Testamentsvollstrecker war er dazu berufen, die Interessen des Unternehmers auf die Dauer von 30 Jahren fortzuführen – und das Unternehmen zu erhalten. Ihm wurde die Rolle der Unternehmensleitung testamentarisch zugewiesen. Lange Gesichter bei denen, die gerne eine Zerschlagung des Filialimperiums und Bargeld gesehen hätten. Dass dieses Unternehmen heute noch zu einem der erfolgreichsten Filialisten in Deutschland gehört, hat es der fürsorglichen Entscheidung des Unternehmers zu verdanken: Die Berufung eines Testamentsvollstreckers zu Lebzeiten. Stand: 12.12.2007 |
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