Erbrecht - Bewertung |
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Die Ermittlung des Unternehmenswertes bei der Übergabe an die Nachfolgegeneration ist für viele ein Tabu. |
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70 Prozent aller Familienunternehmen erreichen die zweite Generation nicht. Demgemäß sind 30 Prozent der Nachfolgen nach der ersten Generation erfolgreich – jedenfalls auf dem Papier. Allerdings sind Zweifel daran angebracht, ob diese “erfolgreichen” Unternehmensübertragungen wirklich professionell behandelt wurden. Der Beitrag beschäftigt sich mit einem bislang eher stiefmütterlich behandelten Thema. Es geht um den Punkt, dass eine fundierte und plausible Unternehmensbewertung, bei der Unternehmensübergabe in der Familie häufig nicht stattfindet. Dazu zwei Beispiele: Fall 1: Hans Müller, dessen Ehefrau bereits verstorben ist, hat zwei Söhne. Sein Vermögen besteht neben einem Wertpapierdepot aus zwei Häusern. Bei dem einen Haus handelt es sich um das von Herrn Müller selbst bewohnte Einfamilienhaus (EFH), das andere ist ein vermietetes Mehrfamilienhaus (MFH) in der Stadtmitte von Frankfurt. Hans Müller möchte sein Vermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gerecht auf seine beiden Söhne übertragen. Fall 2: wie Fall 1. Es existiert ein selbst bewohntes EFH. Anstelle des Mehrfamilienhauses befindet sich ein Bauunternehmen mit 35 Mitarbeitern im Eigentum von Hans Müller. Er möchte auch hier sein Vermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gerecht auf seine beiden Söhne übertragen. Man sollte glauben, beide Sachverhalte werden in der Familie vergleichbar behandelt. Das ist aber meistens nicht der Fall. Fehlende Thematisierung In der Fallkonstellation 1 beschäftigt sich Herr Müller mit der Frage nach dem Wert der Immobilien. Er kennt den Verkehrswert des EFH aus in letzter Zeit stattgefundenen Verkäufen vergleichbarer, benachbarter Immobilien. Der Wert des vermieteten Objekts wird überschlägig mit einem Vervielfältiger zum Jahresnettomietertrag bewertet. Das Mietausfallwagnis wird berücksichtigt. Daraus ergibt sich, dass das EFH einen Wert von 750.000 Euro hat und das MFH demgegenüber etwa 1,5 Millionen Euro wert ist. Zum Zweck der Gleichbehandlung wird der Sohn, der “nur” das EFH bekommt, auch noch das Wertpapiervermögen bekommen. Gegebenenfalls erhält er darüber hinaus noch ein Gleichstellungsgeld von seinem Bruder. Ganz anders wird regelmäßig Fall 2 behandelt, wo das Vermögen neben dem EFH aus dem Unternehmen besteht. Der Wert des Unternehmens wird oft überhaupt nicht thematisiert. Das liegt nur zum Teil daran, dass die Bewertung eines Unternehmens schwieriger und komplexer ist. Unterbewusst existiert auch die Angst, eine Bewertung könnte die völlige Wertlosigkeit des Unternehmens zu Tage fördern. Damit wäre das Lebenswerk des Seniors diskreditiert, was für viele undenkbar ist. Insgesamt findet im Unternehmensbereich eine viel stärke Emotionalisierung statt. Während das MFH Gegenstand einer nüchternen wirtschaftlichen Betrachtung ist, wird die Frage nach dem Wert des Unternehmens vollständig tabuisiert. Das das Familienunternehmen einen bedeutenden Wert darstellt, wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Laienhafte Bewertung des Unternehmens Teilweise werden auch völlig unbrauchbare “Argumente” für die “Bewertung” des Unternehmens herangezogen. Mitunter wird behauptet, Unternehmen seien 40 Prozent dessen wert, was sie im Durchschnitt in den letzten 3 Jahren umgesetzt haben. Manche neigen zu der Auffassung, selbst schlecht laufende Unternehmen würden einen erheblichen Wert darstellen, weil sie enorme Zukunftspotentiale besäßen. Dass illiquide, zahlungsschwache oder seit Jahren nur eine magere Rendite abwerfende Unternehmen aber eher eine Belastung und ein erhebliches Risiko darstellen, wird völlig negiert. Auch das Problem von stillen Reserven, stillen Lasten oder latenten Belastungen aus den vorhandenen Arbeitsverhältnissen, bleiben bei den Überlegungen auf Seiten des Seniors in vielen Fällen völlig unberücksichtigt. Solche Versäumnisse gefährden dabei nicht nur die wirtschaftliche Existenz des Übernehmers, sondern sind auch ein ausgezeichneter Nährboden für eine unglückliche Unternehmerexistenz oder zukünftige Streitigkeiten innerhalb der Familie. Schaffen Sie die Voraussetzungen für die Übergabe. Klären Sie frühzeitig, wer Ihr Nachfolger werden könnte. In Betracht kommen neben einem Familienmitglied auch Mitarbeiter, Konkurrenten oder Investoren. In jedem Fall sollten Sie sich Vorstellungen über den Wert und damit auch über die an Sie fließende Gegenleistung für Ihr Unternehmen machen. Die offene Bewertung ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern unabdingbare Voraussetzung für eine sinnvolle Abhandlung des Themas, innerhalb und außerhalb der Familie. Unterschätzen Sie insgesamt die Komplexität der Materie Unternehmensnachfolge nicht, gleich ob mit Familienmitgliedern oder fremden Dritten. Lassen Sie sich nicht nur steuerlich und rechtlich beraten. Der Prozess der Unternehmensnachfolge muss geführt werden. Überlassen Sie die Führung, die Projektionierung und die Moderation der Unternehmensnachfolge innerhalb oder außerhalb der Familie einem externen Nachfolgeberater. Nach mittlerweile unumstrittener Auffassung ist der Unternehmenswert vom Bewertungsanlass abhängig. Eine Unternehmensbewertung zum Zweck der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer orientiert sich an völlig anderen Gesichtspunkten, wie eine Unternehmensbewertung, deren Zweck beispielsweise in der Erschaffung einer Entscheidungsgrundlage für einen potentiellen Käufer liegt. Lassen Sie sich beraten, es wird sich auszahlen. Stand: 19.02.2007 |
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