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Erbrecht - Schenkungen

Publiziert von:
Alexander Pfeiffer
am 06.12.2006


Schenkungen

Es entspricht einem Wunsch sowie einem Bedürfnis der Eltern, den Kindern schon zu Lebzeiten Vermögensgegenstände zukommen zu lassen.

Viele sind zu Recht der Auffassung, dass es wenig Sinn macht, mit der Vermögensübertragung auf die Kinder bis zum Tode des längstlebenden Ehegatten zu warten. Die Kinder sind dann selbst schon im vorgerückten Lebensalter und benötigen das ererbte Vermögen dann nicht so dringend, wie dies vielleicht in jungen Jahren der Fall ist.

Wenn ein Kind nach Abschluss seiner Ausbildung und nach Eintritt in das Berufsleben ein Haus bauen oder ein Geschäft einrichten möchte, so ist die finanzielle Unterstützung der Eltern häufig unabdingbar. Daher ist die vorzeitige Übertragung eines Bauplatzes oder die Hingabe von Geld zwecks Existenzgründung nicht weiter ungewöhnlich.

Mit lebzeitigen Übergaben kann vor allen Dingen aber erhebliche, bei den Kindern dann sonst anfallende Erbschaftssteuer, aber auch Einkommensteuer gespart werden.

Wenn man aus diesen Gründen den Kindern Vermögensgegenstände zukommen lassen will, empfiehlt es sich, Schenkungen und Übergabeverträge sicher, das heißt gegen Absicherung der großen Lebensrisiken beim Übernehmer wie Tod, Scheidung, Überschuldung, et cetera zu gestalten.

Hinzu kommt, dass die eigenen Interessen der Senioren durch die sichere Formulierung von Nießbrauch, Wohnrecht, Rente und so weiter abgesichert sowie die Rechte der Geschwister bedacht werden sollten.

Gerade jetzt zum Jahresende sollte man noch einmal darüber nachdenken, ob es nicht doch sinnvoll ist, im Wege des Übergabevertrages das Hausgrundstück oder anderes Grundbesitzvermögen auf die Kinder zu übertragen. Dann ist man auch vorbereitet, wenn es demnächst tatsächlich neue Erbschaft- und Schenkungsteuerregelungen gibt.

Derzeit vermutet man, dass die Regelungen im Ergebnis zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen.

Schlimmstenfalls muß man bereits mit Änderungen zum 01.01.2007 rechnen, nachdem ja bereits in den vergangenen Jahren immer wieder noch kurz vor Weihnachten die eine oder andere Gesetzesänderung erfolgte. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte daher Übertragungsvorgänge noch bis zum Jahresende umsetzen.

Wichtig ist die fachmännische Beratung. Zum Vollzug einer solchen Entscheidung muss man sich umfassend informieren, wissen, welche fortbestehenden Rechte möglich, welche Rückforderungsmöglichkeiten gegeben sind und wie sich ein solcher Vertrag unter Beachtung der Interessen aller gestalten lässt.

Wenn Sie eine fachmännische Gestaltung angehen wollen, ist eine kompetente Beratung unerläßlich.

Stand: 06.12.2006