Reform der Erbschaftsteuer durch das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge.
Der von der Bundesregierung am 4. Oktober 2006 vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge“ verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
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Die Generationenfolge in Unternehmen soll von der Erbschaftssteuer und / oder Schenkungssteuer entlastet werden.
Die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallene Steuer wird über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos gestundet. Die gestundete Steuer erlischt in zehn Jahresraten. Nach zehn Jahren entfällt also die Steuer gänzlich.
Nicht zum Produktivvermögen zählen zum Beispiel an Dritte zur Nutzung überlassene Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften von 25 Prozent und darunter, Geldbestände, Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Kunstwerke und ähnliches. -
Die Entlastung setzt voraus, dass der Nachfolger das übergebene Unternehmen über zehn Jahre fortführt und wird an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt.
Das begünstigte betriebliche Vermögen profitiert nach dem Gesetzentwurf nur dann von der Neuregelung, wenn die Betriebe in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortgeführt werden.
Orientierungsgrößen für die gebotene Fortführung sind insbesondere der Umsatz, das Auftragsvolumen, das Betriebsvermögen (Aktivvermögen) und die Zahl der Arbeitnehmer. Weicht der Betrieb zum Erlöschenszeitpunkt mit seinen Merkmalen in einer Gesamtschau wesentlich von diesen Ausgangsgrößen (nach unten) ab, wird die noch gestundete Steuer fällig. -
Eine Freigrenze von 100.000 Euro soll sicherstellen, dass der Übergang einer Vielzahl kleinerer Unternehmen, zum Beispiel Kleinhandel, Handwerker oder auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, nicht mit Steuern belastet wird.
Weitere Änderungen, insbesondere im Bereich der Bewertung des Vermögens, will die Bundesregierung bis nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer zurückstellen. Die Entscheidung wird Ende 2006 beziehungsweise Anfang 2007 erwartet.
Das Jahressteuergesetz (JStG) 2007 soll aber schon einige go(inreergrimmobilien,Änderungen in der Bewertung) vorweg nehmen. Steuerpflichtige, die über größere Vermögenswerte verfügen und sich mit der Nachfolgeplanung befassen oder schon befassen wollen, ist dringend zu empfehlen, ihre Überlegungen zu intensivieren und vor jeder Vermögensübertragung rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen.
Stand: 31.10.2006
