Erbrecht - Nachfolge II |
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Reform der Erbschaftsteuer durch das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge. |
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Der von der Bundesregierung am 4. Oktober 2006 vorgelegte Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge” verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
Weitere Änderungen, insbesondere im Bereich der Bewertung des Vermögens, will die Bundesregierung bis nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer zurückstellen. Die Entscheidung wird Ende 2006 beziehungsweise Anfang 2007 erwartet. Das Jahressteuergesetz (JStG) 2007 soll aber schon einige Änderungen in der Bewertung vorweg nehmen. Steuerpflichtige, die über größere Vermögenswerte verfügen und sich mit der Nachfolgeplanung befassen oder schon befassen wollen, ist dringend zu empfehlen, ihre Überlegungen zu intensivieren und vor jeder Vermögensübertragung rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen. Stand: 31.10.2006 |
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