Vorsorgevollmacht
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin ist nun auch für Privatpersonen zugänglich.
Angesichts der amerikanischen Koma-Patientin Terry Schiavo ist auch in der Bundesrepublik die Diskussion wieder erneut entfacht, wer rechtsverbindlich feststellt, welche Entscheidung der Patient für seine medizinische Behandlung treffen würde.
Läge eine klar formulierte Patientenverfügung des Kranken oder Verunglückten vor, würden menschliche und juristische Streitigkeiten überwiegend vermeidbar sein.
Dem juristischen Laien fällt es aber schwer, eine solche klare und unauslegbare Patientenverfügung zu formulieren und darüber hinaus noch sicher zu stellen, seinen behandelnden Ärzten diese Anweisung im Bedarfsfall schnell zur Verfügung zu stellen. Auch die von der Rechtsprechung geäußerten Zeifel, ob einer, in “gesunden Tagen” verfaßten, Patientenverfügung die Entscheidung eines Patienten verbindlich zu entnehmen ist, die er in Kenntnis seiner hilfsbedüftigen Situation getroffen hätte, macht den Umgang mit ihr nicht leichter.
Weit hilfreicher ist die Patientenvollmacht, indem sich mit ihr vermeiden läßt, daß von dem Vormundschaftsgericht ein “wildfremder Berufsbetreuer” bestellt wird. Andererseits versetzt sie den vom Patienten rechtzeitig benannten Bevollmächtigten seiner Wahl in die Lage, alle anstehenden Fragen für und anstelle des nun nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten, in dessen Sinne mit Ärzten und Behörden zu regeln.
Damit eine solche notariell beurkundete Bevollmächtigung auch rechtzeitig vor einer Entscheidung eines fremden Vormundschaftsgerichtes bekannt wird, bedienen sich die Notare der Aufnahme der Urkunde in das Zentrale Vorsorgeregister.
Die Bundesnotarkammer hat es nun seit Kurzen auch dem privaten Verfasser einer solchen Erklärung gegen Erhebung geringer Gebühren ermöglicht, das Sicherungssystem dieses Registers zu nutzen.
Dennoch empfiehlt es sich in dieser Sache, den Rat des Notars seines Vertrauens zu suchen, um klare und unmißverständliche Regelungen zu treffen. Der Notar wird Sie auch über die Formalitäten der Anmeldung, die Kosten und die “Hotline” zum Vorsorgeregister informieren.
Stand: 17.10.2005
